3.9.2012 - Stimmrechtsbeschwerde für einen fairen Abstimmungskampf

Mitglieder der IG Industriestrasse reichen heute eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmungsunterlagen zur städtischen Abstimmung vom 23. September ein. Die Unterlagen weisen mehrere Mängel zu Ungunsten der Initiative „Ja zu einer lebendigen Industriestrasse – Für KMU, bezahlbares Wohnen und Kulturraum für alle“ auf. Die Stadt muss richtig stellen, um was es bei der Initiative und der Verkaufsvorlage geht: Sollen an der Industriestrasse neue zahlbare gemeinnützige Wohnungen entstehen oder soll die Stadt den wertvollen Boden für 17 Mio. Franken an die Allreal AG verkaufen und damit künftig auf jegliche demokratische Kontrolle und regelmässige Baurechtszinseinnahmen verzichten?

Tendenziöse Abstimmungsunterlagen

Die Schweizer Bundesverfassung garantiert mit dem Stimmrecht auch die freie Meinungsbildung. Der Pflicht objektiv und korrekt zu informieren kommt die Stadt mit ihren Abstimmungsunterlagen leider nicht nach. Auf Seite 7 der Abstimmungsbroschüre wird mit aus dem Zusammenhang gerissenen und falsch zitierten Auszügen aus dem Begleittext der Initiative der Eindruck erweckt, dass sich die IG Industriestrasse für den Erhalt sämtlicher Gebäude auf dem Areal einsetzen würde. Davon steht aber im Initiativtext nichts, und nur über diesen wird abgestimmt. Dies bestätigte auch Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht in der Neuen LZ vom Samstag 1. September 2012. Letztere werden nur dann zur Interpretation herangezogen, wenn ein Initiativtext unklar formuliert ist. Zudem impliziert ja schon der Begriff „Baurecht“, dass dann auch etwas gebaut werden soll.

Gegenvorschlag will Gegenteil

Ebenfalls nur mit Abstimmungstaktik lässt es sich erklären, warum der Landverkauf nun plötzlich als Gegenvorschlag zur Initiative angepriesen wird. Üblicherweise wird mit einem Gegenvorschlag eine etwas moderatere Alternative zu einem als zu extrem empfundenen Initiativbegehren formuliert. Was nun aber als Gegenvorschlag daherkommt, ist nichts anderes als das genaue Gegenteil der Initiative. Der wertvolle Boden wird verkauft, und es entstehen auch keine günstigen Wohnungen. Die Stadt darf nicht eigenmächtig aus taktischen Gründen eine Abstimmungsvorlage abändern, zumal die Abstimmungsunterlagen nun nicht mehr dem Beschluss des Parlaments entsprechen!

Richtigstellung der Stadt verlangt

Die heute beim Luzerner Regierungsrat eingereichte Stimmrechtsbeschwerde verlangt, dass die Stadt umgehend über den korrekten Inhalt der Initiative informiert: dass nämlich über Landverkauf oder Abgabe im Baurecht abgestimmt wird und nicht über den Abriss Ja oder Nein. Will die Stadt kurzfristige Gewinne oder nachhaltige Einnahmen und günstigeren Wohnraum als durch die Zürcher Aktiengesellschaft? Zudem muss allen Stimmberechtigten ein korrekter Stimmzettel mit vollständigem Initiativtitel sowie ohne die irreführende Bezeichnung Gegenvorschlag für den Landverkauf zustellt werden. Nur so ist die freie Meinungsbildung in dieser wichtigen Frage garantiert.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Philipp Ambühl, Mediensprecher IG Industriestrasse
Marcel Budmiger, Beschwerdeführer

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