nlz online - 3. September: IG Industriestrasse reicht Beschwerde ein

 

Abreissen und neu bebauen oder stehen lassen und renovieren? Wie es mit den Gebäuden im Industriestrassen- Areal - auf dem Bild zu sehen ist das Flohmarkthaus - weitergeht, entscheidet sich an der Urne. (Bild: Nadia Schärli / Neue LZ)

Die IG Industriestrasse reicht am Montag eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmungsunterlagen zu ihrer Initiative ein. Ihrer Ansicht werden die Stimmbürger von der Stadt Luzern irreführend informiert.

Am 23. September stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Luzern über die Initiative «Ja zu einer lebendigen Industriestrasse – Für KMU, bezahlbares Wohnen und Kulturraum für alle» ab. Laut den Initianten weisen die Unterlagen zur Abstimmung aber «mehrere Mängel zu Ungunsten der Initiative» auf, wie sie am Montag mitteilen. Deshalb haben Mitglieder der IG Industriestrasse beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, welche verlangt, dass die Stadt umgehend über den korrekten Inhalt der Initiative informiert. «Dass nämlich über Landverkauf oder Abgabe im Baurecht abgestimmt werde und nicht über den Abriss Ja oder Nein», heisst es.

Wohnraum und Gewerbeflächen

Konkret geht es den Initianten darum, dass ihrer Ansicht nach in der Abstimmungsbroschüre der Stadt der Eindruck erweckt werde, sie würden sich für den Erhalt sämtlicher Gebäude auf dem Areal Industriestrasse einsetzten. Davon stehe im Initiativtext aber nichts. Die Stadt habe Auszüge aus dem Begleittext in einen falschen Zusammenhang gestellt. Konkret setzte sich die Initiative laut Philipp Ambühl, Mediensprecher der IG Industriestrasse, dafür ein, dass auf dem Areal günstiger Wohnraum und Gewerbeflächen im Baurecht entstehen können. So stehe es auch auf dem Unterschriftenbogen.

Begleittext nicht verpflichtend

Bei der Stadt weist man solche Vorwürfe zurück. Stadtschreiber Toni Göpfert sagt: «Es war und ist nicht klar, was die Initianten genau meinen.» Göpfert verweist auf einen anderen Passus im Begleittext zur Initiative. Dort steht: «Wir sagen Ja zur einer massvollen Weiterentwicklung statt Abriss und Vertreibung.»

Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht sowie Rektor der Uni Luzern meint zu dem Fall: «Zwingend ist einzig die Forderung nach Abgabe an eine Baugenossenschaft im Baurecht. Die Formulierung im Begleittext betreffend Nicht-Abbruch von Gebäuden ist nicht verpflichtend, sondern ein Wunsch der Initianten.»

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