13.05.2014 - NLZ Online - Stadtrat konkretisiert die künftige Industriestrasse

Das Industriestrasse-Areal in Luzern soll von einer einheimischen Wohnbaugenossenschaft überbaut werden. Ein Drittel der Wohnungen sollen als geräumige Familienwohnungen realisiert werden. Der Stadtrat hat am Dienstag die Ausschreibungskriterien vorgelegt.

2012 hatten die Stimmberechtigten der Stadt Luzern die Volksinitiative «Ja zu einer lebendigen Industriestrasse» angenommen und damit eine von einem Zürcher Investor geplante Überbauung gestoppt. Die Initiative verlangt, dass die Stadt das 9000 Quadratmeter grosse Areal für den gemeinnützigen Wohnungsbau im Baurecht abgibt.

Die Initiative war in der Form der allgemeinen Anregung abgefasst. Um die Details der Umsetzung zu bestimmen, setzte sich die Stadt zusammen mit den Initianten sowie mit Vertretern von Quartiervereinen, der Politik, der Kultur und des Gewerbes an einen Tisch. Das Parlament verlangte zudem, über die Ausschreibungskriterien mit einem Bericht informiert zu werden.

Diese Ausschreibungskriterien hat der Stadtrat am Dienstag vorgelegt. Als Baurechtsnehmer in Frage kommen sollen nur einheimische Wohnbaugenossenschaften. Der Lokalbezug sei wichtig, damit ein gutes und innovatives Projekt realisiert werden könne.

An der Ausschreibung können sich damit nur die 18 Genossenschaften beteiligen, die im "G-Net. Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern" zusammengeschlossen sind. Das G-Net hatte die Stadt bereits bei der Erarbeitung der Ausschreibungskriterien beraten.

«Chäslager» wird nicht abgerissen

Geplant ist an der Industriestrasse gemäss Stadt «ein lebendiges Wohn- und Arbeitsquartier mit einer eigenständigen Identität und bezahlbaren Wohnungen». Der Familienwohnungsanteil - Wohnungen mit mindestens 4,5 Zimmer - soll wenigstens 30 Prozent betragen.

Das «Chäslager» mit seinen Künstlerateliers soll erhalten bleiben. Die Bebauung muss nach den energiesparenden Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft realisiert werden.

Neben klaren Vorgaben will die Stadt dem Baurechtsnehmer auch Empfehlungen abgeben, etwa zum Wohnungsangebot. Die Wohnbaugenossenschaft muss in einem Konzept aufzeigen, ob und wie sie die Empfehlungen umsetzen will.

Zins noch nicht bestimmt

Noch offen ist der Baurechtszins. Für die Abgabe wurde ein Landwert von mindestens 13 Millionen Franken festgelegt.

Der Grosse Stadtrat wird von den Ausschreibungskriterien im Juni Kenntnis nehmen können. Die Ausschreibung dauert von Juli bis Oktober 2014. Über die Abgabe im Baurecht entscheiden wird das Parlament im Frühling 2015.

SP verlangt Vorgaben zu günstigem Wohnraum

Die SP begrüsse zwar, dass es nach den Verzögerungen nun endlich weitergehe an der Industriestrasse. Bei der Umsetzung der Initiative fehlt es der Partei aber an einem «klaren Fokus auf preisgünstigen Wohnraum sowie preisgünstige Kultur- und Gewerberäume». So fänden sich bei den Ausschreibungskriterien «leider keine Vorgaben, dass preisgünstige Wohnungen und Räume angeboten werden müssen». Dies könne jedoch gemäss der Partei mit einer etappierten Bauweise, durch stärkere Verdichtung oder einem tieferen Ausbaustandard problemlos erreicht werden.

Zudem sei es absurd, wenn der Baurechtzins bei der Wahl des Bauträgers noch höher gewichtet werden soll (neu 50 Prozent) als beim früher «abgeschmetterten Allreal-Projekt» (damals nur 40 Prozent). Zudem verlangt die Partei auch klarere Vorgaben bezüglich Kultur: Sie fordert, dass die Vertreibung von Kulturschaffenden aus der Stadt Luzern mangels bezahlbaren Atelierplätzen gestoppt werden müsse.

Damit es zu keinem erneuten «Scherbenhaufen» an der Industriestrasse komme, müssten die Ausschreibungskriterien überarbeitet werden. So könne noch in diesem Sommer ein Entscheid gefällt und die Weiterentwicklung des Areals in Angriff genommen werden.

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